Anmeldung einer Veranstaltung

Ein Anspruch auf Eintragung einer Veranstaltung im Veranstaltungskalender besteht nicht. Insbesondere kann die Eintragung bei Rechtsverstößen abgelehnt oder nachträglich gelöscht werden. Das Gleiche gilt, wenn das Image der Stadt durch die Eintragung Schaden nehmen könnte. Parteipolitische Veranstaltungen dürfen nicht eingetragen werden.
Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen (z. B. beim Copyright für Bilder) hat die-/ derjenige zu tragen, die/der die Veranstaltung angemeldet hat.


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