Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten
Dienstag, den 06. Oktober, 0917 Uhr, im Alten Rathaus, Ratssitzungssaal, Burgstraße 1, 06217 Merseburg
Veranstalter: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Tel.: 03 91 / 5 67-50 51, Fax: 03 91 / 5 67-50 60.
Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen:
Strafrechtliche, Verwaltungsrechtliche, Berufliche Rehabilitierung
Monatliche Zuwendung Opferrente
Kinderheime
Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes(Personalausweis erforderlich)
Hintergrundinformationen:
Nach den erfolgreichen und gut besuchten Beratungstagen des vergangenen Jahres wird das Angebot einer individuellen und unterstützenden Beratung für betroffene Bürgerinnen und Bürger fortgeführt. Bereits seit mehreren Jahren nehmen durchschnittlich 40 Besucher die Termine wahr, weshalb eine rege Nachfrage erwartet wird.
Menschen, die wohnortnah eine individuelle Beratung suchen, haben die Gelegenheit eine solche bei der nächsten Sprechstunde zu nutzen. Die Mitarbeiter der Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag Anträge auf Akteneinsicht und führen Beratungen zur Antragsstellung durch. Hierzu ist es erforderlich, den Personalausweis vorzulegen. Unterstützt werden die Beratungstage von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Das Beratungsangebot ist an Menschen gerichtet, die noch lange nach dem erlittenen Unrecht durch den SED-Staat in vielfältiger Weise darunter leiden, insbesondere:
zu Unrecht Inhaftierte,
von Zersetzungsmaßnahmen durch den DDR-Staatssicherheitsdienst Betroffene,
durch Repressalien in Beruf oder Ausbildung beschädigte Personen,
Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erlitten haben,
Verschleppte und deren Angehörige, Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten haben
Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen.
Die strafrechtliche Rehabilitierung für Betroffene ist möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremden Zwecken verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung zur Freiheitsentziehung genötigt wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige besondere Zuwendung für Haftopfer: mit Wirkung vom 1.1.2015 erhöht (bis zu 300 monatlich, einkommensabhängig).
Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, zum Beispiel bei Arbeits- oder Studienplatzverlust aus politischen Gründen, als Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Dazu kann als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Ausgleichszahlung erfolgen von bis zu 214 (für Rentner von 153 ,m.W.v. 1.1.2015 erhöht).