Wohngeld

Die Stadt Merseburg bearbeitet Anträge auf Wohngeld für Wohnungen oder Eigenheime, die im Stadtgebiet Merseburgs liegen.

Bitte beachten!!!  Wohngelderhöhung ab Januar 2025

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 beschlossen. Damit erfolgt die Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Dies ist im Wohngeldgesetz so festgelegt. Das monatliche Wohngeld erhöht sich um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 EUR.

Die Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld ab dem 01. Januar 2025 automatisch. Sollten sie noch kein Wohngeld erhalten, dies aber beantragen wollen, finden Sie hier alle erforderlichen Antragsunterlagen. Sie können den Antrag aber auch gern persönlich im Rathaus Zimmer 1.03 abholen.

Die langen Bearbeitungszeiten der Wohngeldanträge nach der Reform im Januar 2023 konnten mittlerweile abgebaut werden. Durch die Personaleinstellungen, die in diesem Zusammenhang erfolgt sind, konnte die Bearbeitungszeit auf maximal 12 Wochen abgebaut werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Antrag vollständig ist. Bitte vereinbaren Sie zur Antragsabgabe einen Termin unter 03461/445 771, dann können Sie lange Wartezeiten vermeiden und die Mitarbeiterinnen können gleich sagen, was ggf. fehlt und nachzureichen ist.

Ihr Wohngeld Team der Stadt Merseburg

Postanschrift
Stadtverwaltung Merseburg
Bürgerservice/SB Wohngeld
Lauchstädter Straße 1-3
06217 Merseburg
 
Fax: 03461/ 445 779
 
Besucheranschrift
Stadtverwaltung Merseburg/Altes Rathaus
Bürgerservice/ SB Wohngeld
Burgstraße 1-5
06217 Merseburg
 
Terminvergabe, Antragsannahme und Antragsabgabe

Frau Madaj: 03461/445 771
Weitere Informationen zum Antrag

Bitte nutzen Sie für einen Antrag das entsprechende Formular.
 
Informationen zum Antragsverfahren, dem Wohngeldrechner, den Wohngeldtabellen und gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier