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Namensänderungen

Beim Standesamt können verschiedene Erklärungen zur Namensführung abgegeben werden, u. a.:

  • Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
  • Einbenennung (Namensänderung eines Stiefkindes)
  • Neusortierung von Vorname
  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Vereinbaren Sie bitte in jedem Fall einen Termin.