Erklärung zur Zukunft der kommunalen Finanzausstattung

Zur Beratung über die Auswirkungen des Zensus 2022 haben sich am Dienstag Oberbürgermeister, Bürgermeister sowie Vertreter von kreisfreien Städten, Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in Halberstadt getroffen. Die über 40 Teilnehmer wurden vom gastgebenden Oberbürgermeister der Stadt Halberstadt, Daniel Szarata, im Rathaus der Stadt begrüßt. Zusammen mit den Initiatoren der Halberstädter Erklärung, Oberbürgermeister Martin Papke (Stadt Weißenfels) und Oberbürgermeister Sebastian Müller-Bahr (Stadt Merseburg), schildert Daniel Szarata die Situation der betroffenen Gemeinden folgendermaßen:
„Es geht nicht um Gewinnen oder Verlieren, es geht um Gerechtigkeit bei der Verteilung von Zuweisungen sowie um Vertrauen gegenüber den Kommunen.“
Die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) beruhen auf den Einwohnerzahlen, die durch die Zensuszählung im Jahr 2022 geschätzt wurden. Zwei Drittel der Kommunen im Land haben demnach extreme Einwohnerverluste zu beklagen. Das Besorgniserregende dabei ist, dass die vom Zensus ermittelten Zahlen um teilweise tausende Einwohner von den Daten der Einwohnermeldeämter abweichen.
In der Beratung mit den Kommunen wurde deutlich, dass ein Einwohner weniger ca. 800 bis 1.200 Euro geringere Zuweisung bedeutet. In den zwei gezeigten Beispielen wurde von einer marginalen Abweichung von nur 3 % zwischen den Zensuszahlen und den Einwohnerzahlen ausgegangen. Das führt bei einer Gemeinde mit 13.000 Einwohnern zu über 300.000 Euro und bei einer 36.000 Einwohnergemeinde zu knapp 1,3 Mio. Euro (Brutto-Werte) weniger Zuweisung.
„Diese Verluste sind zu hoch, um einfach darüber hinwegzusehen, insbesondere wenn unsere Einwohnermeldezahlen offensichtlich genauer sind als die Zensusschätzung und ein ganz anderes Bild vermitteln“, sagte Oberbürgermeister Daniel Szarata.
„Klagen gegen die Methodik des Zensus blieben bisher erfolglos, daher schlagen wir mit der Halberstädter Erklärung vor, die Berechnung der Zuweisungen des FAG zukünftig mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu berechnen“, so Martin Papke, Oberbürgermeister aus Weißenfels.
Oberbürgermeister Sebastian Müller-Bahr aus Merseburg ergänzt: „Da alle Meldeämter gleich arbeiten, ist das die gerechteste Methode und hat auch etwas mit Vertrauen in die Arbeit der Kommunen zu tun. Wir können es ja keinem erklären, dass wir alle ein teures Einwohnermeldewesen betreiben, aber wenn es drauf ankommt, vertraut man auf Landesebene lieber der Schätzung von Freiwilligen, die für den Zensus Daten sammeln.“
Die Vertreter der Kommunen einigten sich darauf, als nächsten Schritt den Gesetzgeber, also die Abgeordneten des Landtages, zu einer Beratung zusammenzuholen. Auch der Städte- und Gemeindebund soll eingebunden werden, um als Interessenvertretung die Situation noch einmal zu untermauern.
Wortlaut der Halberstädter Erklärung
Im Rahmen eines gemeinsamen Austauschs zur Zukunft der kommunalen Finanzausstattung haben sich die unterzeichnenden Kommunen auf folgende Erklärung verständigt:
Die Unterzeichner fordern, dass für die Berechnung der Mittelzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich des Landes Sachsen-Anhalt künftig die tatsächlichen Einwohnerzahlen aus den Melderegistern der Kommunen verwendet werden. Diese Daten sind tagesaktuell, standardisiert und nachvollziehbar. Die bisherige Grundlage fortgeschriebener Zensuszahlen bildet die Realität in vielen Kommunen nicht ab und führt zu einer ungerechten Mittelverteilung im Land. Eine faire Finanzausstattung erfordert eine realitätsgerechte Bemessungsgrundlage.
Unterzeichner der Halberstädter Erklärung:
- Stadt Mücheln
- Hansestadt Stendal
- Stadt Naumburg
- Verbandsgemeinde Vorharz
- Stadt Burg
- Stadt Oschersleben
- Stadt Aschersleben
- Stadt Hecklingen
- Stadt Nienburg (Saale)
- Stadt Bernburg (Saale)
- Stadt Möckern
- Stadt Coswig (Anh.)
- Stadt Weißenfels
- Stadt Merseburg
- Halle (Saale)
- Seegebiet Mansfelder Land
- Verbandsgemeinde Egelner Mulde
- Stadt Köthen
- Gemeinde Barleben
- Gemeinde Biederitz
- Stadt Könnern
- Stadt Arnstein
- Stadt Hettstedt
- Stadt Bitterfeld-Wolfen