Mikrozensus - Haushaltsbefragung
Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge?
Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.
Seit Jahresbeginn 2017 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als kleine Volkszählung (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.2826).
Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sog. Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen ausgelosten Gebäuden wohnen, werden i.d.R. bis zu viermal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren befragt. In den Folgejahren wird zur Entlastung der Befragten jeweils ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.
Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.
Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.
Die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse ist entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängig, deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.
Der geringste Zeitaufwand für den ausgewählten Haushalt entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.
Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2017 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.