Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

Leistungsbeschreibung

In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

  • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
  • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
  • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
  • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
  • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

Voraussetzungen

  • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
  • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

  • Sicherheitskonzept
  • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
  • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
  • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
  • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
  • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
  • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
  • Nachweis einer Veranstalterversicherung
  • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
  • Anlagenverzeichnis

Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

Rechtsgrundlage

§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Meist ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Bürger- und Ordnungsamt

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Stadt Merseburg - Bürger- und Ordnungsamt
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 700
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Öffentliche Ordnung

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Öffentliche Ordnung
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 720
Mitarbeitende

Anmeldung Veranstaltung/ Fundsachen und Fundtiere

Telefon:
+49 3461 445528

Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung/Öffentliche Ordnung

Telefon:
+49 3461 445540

Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz/Öffentliche Ordnung/Gewerbe

Telefon:
+49 3461 445528
Telefon:
+49 3461 445626

Haltung gefährlicher Hunde erlauben

Telefon:
+49 3461 445511

Hundehaltung abmelden wegen Abgabe des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung abmelden wegen Tod des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung abmelden wegen Verlust des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung ändern wegen Umzug

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung anmelden

Telefon:
+49 3461 445721

Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen

Telefon:
+49 3461 445540

Öffentliche Ordnung/ Altfahrzeuge

Telefon:
+349 3461 445726
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