Haltung gefährlicher Hunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

Verfahrensablauf

Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
  • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
  • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
  • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
  • Wesenstest
  • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
  • Kennnummer desTransponders

Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Öffentliche Ordnung

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Öffentliche Ordnung
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 720
Mitarbeitende

Anmeldung Veranstaltung/ Fundsachen und Fundtiere

Telefon:
+49 3461 445528

Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung/Öffentliche Ordnung

Telefon:
+49 3461 445540

Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz/Öffentliche Ordnung/Gewerbe

Telefon:
+49 3461 445528
Telefon:
+49 3461 445626

Haltung gefährlicher Hunde erlauben

Telefon:
+49 3461 445511

Hundehaltung abmelden wegen Abgabe des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung abmelden wegen Tod des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung abmelden wegen Verlust des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung ändern wegen Umzug

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung anmelden

Telefon:
+49 3461 445721

Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen

Telefon:
+49 3461 445540

Öffentliche Ordnung/ Altfahrzeuge

Telefon:
+349 3461 445726
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben