Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
Leistungsbeschreibung
Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebs zu erfolgen hat, sind von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden.
Voraussetzung für die Anmeldepflicht ist das Betreiben eines Handelsgewerbes.
Unter Gewerbebetrieb versteht die Rechtsprechung
- eine nach außen erkennbare,
- dauerhaft und berufsmäßig ausgerichtete,
- zum Zwecke der Gewinnerzielungsabsicht und
- auf wirtschaftlichem Gebiet ausgeübte Tätigkeit.
Die Anmeldepflicht nach betrifft diejenigen Gesellschaften, deren Eintragung nicht bereits durch andere gesetzliche Vorschriften gewahrt ist. Dabei handelt es sich insbesondere um bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts). Unter dem zur Anmeldung verpflichteten Vorstand ist deshalb auch das nach den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgesehene Organ für die Vertretung, z. B. des jeweiligen Eigenbetriebes, zu verstehen.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung ist bei dem Registergericht elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anmeldung
- Vertrag/Satzung
- Urkunde über die Bestellung der Vertreter/ des Vorstands
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Nachweis der Rechtsfähigkeit der juristischen Person
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Gewerbeanmeldung juristische Person im Sinne des § 33 HGB ( Sachsen-Anhalt )
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Gewerbe
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 760
- Telefon:
- 03461 445-626
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben